Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB der Firma M.A.K. Germany GmbH mit dem Sitz in Hamburg-Niendorf. Die Firma M.A.K. Germany GmbH wird im Folgenden auch als Verkäufer bezeichnet und der jeweilige Vertragspartner als Käufer/Besteller.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftigen – Verträge mit Verbrauchern, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Verkäufe (Lieferungen). Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung von Waren mit demselben Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall diese erneut übermittelt werden müssten.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder mündlich, schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
3. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehalts-Ware erfolgt stets für uns, ohne dass uns daraus irgendwelche Pflichten erwachsen. Erlischt unser Eigentum durch Verbindungen, Vermischungen oder Verarbeitung, so überträgt uns der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehalts-Ware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Für die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gilt dasselbe wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts-Ware, einschließlich evtl. Rechte aus dem Bauhandwerkersicherungsgesetz, werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehalts-Ware. Gleiches gilt auch für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 648 BGB. Wird die Vorbehalts-Ware vom Kunde zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Eigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
- Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen beinhaltet. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Kunde nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring- Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehalts-Ware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten.
4. Vergütung
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis ist in allen Fällen zuzüglich einer Versandkostenpauschale zu verstehen, was nach Ware und Entfernung variiert, aber mindestens 80,00 € netto beträgt. Bei Aufträgen unter 750,00 € Nettorechnungsbetrag sind wir berechtigt, die Frachtkosten des Herstellers zusätzlich zu berechnen. Sollten wir Frachtkosten übernommen haben, dann übernehmen wir damit nicht zugleich die Transportgefahr (§5 dieser Bedingungen bleibt unberührt).
- Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto per sofort in Bar oder per Überweisung zu zahlen (d.h. der Betrag muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein). Diskontspesen, Bankspesen und Wechselsteuern gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Befindet sich der Besteller im Verzug, so hat er vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Besteller nicht einen geringeren Verzugsschaden nachweist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Werden uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch anstehende Lieferungen aus diesem oder anderen Geschäften nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Für bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Ware hat der Besteller auf jederzeitiges Anfordern ausreichende Sicherheiten zu bestellen. Kommt der Besteller der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht nach, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Diese Regelung gilt nicht nur für Umstände, die erst nach Vertragsschluss eintreten, sondern auch für solche, die vor Vertragsschluss bestanden, es sei denn, sie waren uns bei Vertragsschluss bekannt oder für uns erkennbar.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Gefahrenübergang
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit der Übergabe, beim Versand-Kauf bereits mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Das Abladen des Lieferfahrzeuges ist alleinige Angelegenheit des Kunden, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Überschreitet der Abladevorgang eine nach den Umständen des Falles angemessene Frist, kann eine angemessene Vergütung (Standgeld) verlangt werden, die der Höhe nach mindestens dem durch die eingesetzte Spedition in Rechnung gestellten Standgeld entspricht.
6. Rückgabe und Gewährleistung
- Die bei dem Verkäufer bestellten Waren und Güter sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen, da auf Grund von unterschiedlichen Chargen bei den nächsten Kommissionen Farbabweichungen entstehen könnten.
- Auch der Austausch gegen andere Güter ist komplett ausgeschlossen. Ausgenommen sind fehlerhafte Produkte.
- Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. § 377 HGB bleiben unberührt.
- Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, bezüglich derer er Rechte geltend machen will, darf er nicht über die Ware verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weitergegeben, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen.
- Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung, stellen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Verwendungsanleitung, sind wir zur Lieferung einer mangelfreien Verwendungsanleitung NICHT verpflichtet.
- Die Haftung für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Veränderung der Ware, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückgehen, ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Kunde als Beispiel nur dann Fliesen in Nasszellen verbauen, die während des Beratungsgesprächs ausdrücklich von unserem Fachpersonal für Nasszellen deklariert wurden und die Beschaffenheit der Ware für den Nassbereich im Kaufvertrag festgehalten wurde.
- Liegt ein Mangel vor, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Sachmängelansprüche verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b (Rückgriffs-Anspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB oder in anderen Vorschriften längere Fristen zwingend vorschreibt.
- Regressforderungen des Kunden nach § 445a BGB bestehen nur, wenn der geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war. Der Kunde hat die bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne des § 377 HGB zu beachten. Verletzt der Kunde die bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, sind wir zum Ersatz der geltend gemachten Regressforderung nicht verpflichtet, § 445a Abs. 4 BGB. Die Kosten unserer unberechtigten Inanspruchnahme trägt in diesem Fall der Kunde.
7. Haftungsbeschränkungen
- Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung für normale und leichte Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten wird im Übrigen ausgeschlossen.
- Handeln unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB vorsätzlich oder verletzen sie Leben, Körper oder Gesundheit, haften wir unbegrenzt. Für den Fall des grob fahrlässigen Handelns oder der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten i. S. v. Abs. 1 von Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB wird die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Soweit der Kunde für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
- Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. 5 ist der Kunde auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Kunden – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
8. Ethik
Der Verkäufer fordert den Käufer auf, bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit und der Durchführung des Vertragsverhältnisses die Werte des Verkäufers zu berücksichtigen. Insbesondere versichert und garantiert der Käufer, dass er Kenntnis von den Ausfuhrbeschränkungen, denen bestimmte Länder nach den Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vereinten Nationen unterliegen, sowie von Einzelpersonen, juristischen Personen oder Produkten gegen die sich Ausfuhrbeschränkungen richten hat („Ausfuhrbeschränkungen“). Der Käufer verpflichtet sich, Exportbeschränkungen jederzeit einzuhalten und die Produkte nicht an natürliche oder juristische Personen zu verkaufen, mit denen nach den Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vereinten Nationen erstellt wurden kein Handel betrieben werden darf. Wenn der Käufer die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhält, kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, die ihm aufgrund dieser AGB oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Strafen, Kosten und Ausgaben jeglicher Art freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Bestimmungen dieses Artikels durch den Käufer und/oder seine Mitauftragnehmer ergeben.
9. Datenverarbeitung
Der Käufer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten vom Verkäufer im Rahmen dieser AGB gesammelt und verarbeitet werden. Die Daten der Mitarbeiter werden vom Verkäufer, den weiteren Unternehmen der Unternehmensgruppe, der der Verkäufer angehört, und den Dienstleistern des Verkäufers für die Auftragsverwaltung, die Überwachung der Kunden- /Interessentenbeziehungen und die Verwaltung sowie Durchführung des Verkaufsvorgangs verwendet. Bei den Daten handelt es sich insbesondere um den Vor- und Nachnamen, die Position und die Kontaktinformationen der Mitarbeiter des Käufers. Diese personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und anschließend gemäß den geltenden Bestimmungen archiviert. Nur ordnungsgemäß befugte Mitarbeiter des Verkäufers haben Zugriff auf die personenbezogenen Daten. Diese Daten können an Dritte übertragen werden soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Nach geltendem Recht haben die Mitarbeiter des Käufers das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen zu lassen, deren Löschung zu verlangen und ihrer Verarbeitung aus Gründen, die mit ihrer persönlichen Situation zusammenhängen, zu widersprechen oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
10. Schlussbestimmungen
- Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Hamburg vereinbart, soweit es sich bei dem Käufer um einen gewerblichen Kunden in der Form des Vollkaufmanns handelt. Ist der Käufer Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
- Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Falls einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs – und Lieferbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
Stand: März 2023